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BIOETYKA / WPROWADZENIE - Przeglądy aktów prawnychZunehmende Privatisierung von Krankenhäusern in Deutschland. Folgen für die ärztliche Tätigkeit (Postępująca prywatyzacja szpitali w Niemczech. Konsekwencje dla działalności lekarskiej) – Bundesärztekammer 2007 | |||
17. Schlussfolgerungen/Ausblick s. 82Revision der ProzesseAus der Ärzteschaft wird dies vielfach als eine Verminderung des originären ärztlichen Einflusses und als ein Eingriff in die Garantenstellung der ärztlichen Profession gegenüber den Patientinnen und Patienten wahrgenommen. Eine besondere Akzentuierung erfährt dies dann, wenn ein Wechsel des Krankenhausträgers z. B. vom kommunalen Träger zum privaten Krankenhausträger zu einer Situation der völligen Revision aller Prozesse im Krankenhaus und zu einer Reorganisation durch den neuen Krankenhausträger führt. Die Geschwidigkeit der ReorganisationprozessEin markanter Unterschied zwischen privaten Krankenhausträgern sowie kommunalen und freigemeinnützigen Krankenhausträgern besteht darin, dass der private Krankenhausträger seine betrieblichen Ziele ohne „politisches Widerlager“ unmittelbar durchsetzen kann, während kommunale und freigemeinnützige Träger, eingebettet in das jeweilige Gefüge politischer oder kirchlicher Instanzen, gegenüber diesen Instanzen für ihr Vorgehen begründungspflichtig sind. Dies hat zur Folge, dass die Geschwindigkeit von Reorganisationsprozes sen in aller Regel bei privaten Krankenhausträgern deutlich höher ist als bei öffentlich rechtlichen und freigemeinnützigen Trägern.
DialogkulturGrundsätzlich ist die Ökonomie ein dienendes Instrument zur Realisierung von Werten in einer Welt knapper Ressourcen und trägt insoweit zu einer größeren Effizienz und Effektivität der in der Medizin eingesetzten Mittel bei. Vor diesem Hintergrund ist eine Dialogkultur anzustreben, die die Partnerschaft zwischen Medizin und Ökonomie gestaltet, um dadurch die weit verbreitete konfrontative Auseinandersetzung zu überwinden. Während der ärztliche Beruf seine Sinnerfüllung in der individuellen Zuwendung zum Patienten, in einer möglichst maßgeschneiderten Diagnostik und Therapie, in einem Verzicht auf schematisiertes Vorgehen und in einem dosierten, nicht unbedingt an Kapazitätsauslastung orientiertem Einsatz von Technik sieht sowie die Ganzheitlichkeit des Menschen in den Griff nimmt, können sich diese Ziele als Erschwernis für das Erreichen von ökonomischen Skaleneffekten und Prozessstandardisierungen darstellen. Es dürfte deshalb sinnvoll sein, ein System aufzubauen, dass es der Ärzteschaft gestattet, der heute weit verbreiteten ausschließlichen ökonomischen Orientierung und ökonomischen Bewertung von Krankenhäusern in Abhängigkeit ihres wirtschaftlichen Erfolges ein ebenfalls auf leicht interpretierbare Indikatoren gestütztes Monitoring der Gemeinwohlzwecke eines Krankenhauses und sejner medizinischen Aufgabenerfüllung beizufügen. Die Bundesärztekammer spricht sich deshalb dafür aus, eine juristisch sichere Methodik zur qualitativen Bewertung von Krankenhäusern zu entwickeln sowie die jeweiligen wirtschaftlichen Bilanzzahlen eines Krankenhauses in Beziehung zu seinem medizinisch qualitativen Ranking zu setzen. Vorstellbar wäre es zum Beispiel, bereits vorhandene Zertifizierungsverfahren, wie das von der Bundesärztekammer maßgeblich mitentwickelte KTQ-Verfahren als Basis eines umfassenden Exzellenzmodells für Krankenhäuser heranzuziehen. Kriterien zur Bewertung der Krankenhausqualität könnten aus Sicht der Ärzteschaft dabei u. a. die folgenden Parameter sein:
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