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BIOETYKA / WPROWADZENIE - Przeglądy aktów prawnych(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (Niemiecki Kodeks Etyki Lekarskiej) – 2011 | |||
§ 16 Beistand für SterbendeÄrztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten. |