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BIOETYKA / WPROWADZENIE - Przeglądy aktów prawnychGrundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung (Zasady opieki lekarskiej nad osobami umierającymi) – der Bundesärztekammer 18.II.2011 | |||
Präambel s. 1Aufgabe des Arztes ist es, unter Achtung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen. (…) Die Tötung des Patienten hingegen ist strafbar, auch wenn sie auf Verlangen des Patienten erfolgt. Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe. |