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BIOETYKA / WPROWADZENIE - Przeglądy aktów prawnychSelbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende. Stellungnahme (Autonomia i troska u kresu życia. Oficjalne stanowisko) – Nationaler Ethikrat 2006 | |||
6.3.3. Beihilfe zum Suizid6.3.3.1. Individuelle Beihilfe zum Suizid s. 84
6.3.3.2. Organisierte Beihilfe zum Suizid s. 88A. Nach überwiegend vertretener Auffassung im Nationalen Ethikrat bestehen grundlegende Bedenken gegen jede Form der organisierten Vermittlung von Suizidbeihilfe, weil derartige Angebote Handlungen, die auf die Auslöschung des eigenen Lebens gerichtet sind, den Anschein der Normalität verleihen B. Einige Mitglieder wollen unheilbar Kranken, die im Suizid den einzigen ihnen noch möglichen Ausweg sehen, zugestehen, dass sie dafür die Hilfe von Organisationen in Anspruch nehmen. |