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BIOETYKA / WPROWADZENIE - Przeglądy aktów prawnychStrafgesetzbuch StGB (Kodeks Karny) | |||
§ 77 StGB Tötung auf VerlangenWer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. |