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BIOETYKA / ETYKA MEDYCZNA - Przeglądy aktów prawnychRahmenvereinbarung zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit (Uzgodnienia ramowe o warunkach, wymaganiach oraz treści, jakości i zakresie ambulatoryjnej opieki hospicyjnej) – na podstawie § 39a par. 2 zd. 7 SGB V | |||
Präambel(…) Die ambulante Hospizarbeit leistet einen Beitrag dazu, dass der palliative Ver-sorgungsbedarf in seiner Art und von seinem Umfang her durch den Einsatz ehrenamtlich tätiger Personen und weiterer ambulanter Versorgungsformen (z. B. vertragsärztliche Versorgung) erfüllt werden kann. Das Angebot der ambu-lanten Hospizdienste richtet sich an sterbende Menschen, die an einer Erkran-kung leiden,
§ 3 Inhalt und Umfang ambulanter Hospizarbeit(4) Die Tätigkeit der Ehrenamtlichen erstreckt sich insbesondere auf:
§ 4 Qualität der ambulanten Hospizarbeit(2) Der ambulante Hospizdienst ist dafür verantwortlich, dass Maßnahmen zur Sicherung der Qualität festgelegt und durchgeführt werden. Die indi-viduellen Wünsche und Bedürfnisse des sterbenden Menschen sollten be-rücksichtigt werden um damit in der letzten Lebensphase ein Höchstmaß an persönlicher Lebensqualität zu ermöglichen. |